Februar 1933
1. Februar
Reichspräsident von Hindenburg löst den Reichtag auf und setzt Neuwahlen für den 5. März fest
4. Februar
„Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz des deutschen Volkes“ mit drastischen Einschränkungen der Versammlungs-, Rede- und Pressefreiheit, die ausschließlich die Organisationen der Arbeiterbewegung treffen.
15. Februar
Erzwungener Rücktritt des hessischen Innenministers Wilhelm Leuschner, der von Darmstadt nach Berlin umsiedelt und sich ganz der Vorstandsarbeit im ADGB widmet.
17. Februar
„Schießerlass“ des preußischen Innenministers Hermann Göring: Gegen die Gegner des Nationalsozialismus wird die Schusswaffe eingesetzt. Protest des ADGB-Vorstandes gegen diesen Erlass, der „weder mit dem Geist, noch mit dem Buchstaben unserer Verfassung zu vereinbaren ist“. Der Internationale Gewerkschaftsbund und die Führung des ADGB können sich bei einem Treffen in Berlin nicht auf eine gegen Hitler gerichtete Boykottpolitik einigen.
22. Februar
Göring verfügt die Bildung einer Hilfspolizei aus Mitgliedern der SA, SS und des Stahlhelm in allen preußischen Regierungsprovinzen.
27. Februar
„Reichtagsbrand“ und Vorwand für Massenverhaftungen vor allem von Kommunisten im ganzen Reichsgebiet. SS und SA richten in der Folge erste Konzentrationslager ein.
28. Februar
„Notverordnung zum Schutz von Volk und Staat“: Die Grund- und Freiheitsrechte der Weimarer Verfassung werden aufgehoben und verschärfte Strafbestimmungen und Anordnung der „Schutzhaft“ werden eingeführt.
NS-Dokumentationszentrum
Rheinland-Pfalz
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