Die Verfolgungsmaßnahmen des NS-Staates richteten sich besonders gegen die jüdische Bevölkerung. Die öffentlichen Boykottmaßnahmen (1933), der Pogrom der sogenannten "Reichskristallnacht" (9. und 10. November 1938) und der Zwangsverkauf jüdischer Geschäfte an NS-Parteigänger („Arisierung“) belegen, dass die Ausgrenzung und Entrechtlichung der Juden in aller Öffentlichkeit stattfand. Mit den Nürnberger Rassegesetzen (1935) sollten die Verfolgungsmaßnahmen gesetzlich legitimiert und zugleich ausgeweitet werden. Das "Reichsbürgergesetz" stufte alle Staatsbürger jüdischen Glaubens oder mit zwei jüdischen Großeltern zu Menschen mit eingeschränkten Rechten herab. Durch das "Blutschutzgesetz" wurden die Ehe oder sexuelle Kontakte zwischen Nichtjuden und Juden verboten und hart bestraft. Seit September 1941 mussten alle Juden ab dem 6. Lebensjahr den "Judenstern" tragen. Bald nach Kriegsbeginn begann in Polen, der Sowjetunion und in Serbien die Vernichtung der Juden durch SS-, aber auch Polizei- und Wehrmachtseinheiten. Ab dem Spätjahr 1941 wurden die deutschen Juden in Ghettos wie Lodz, Kowno, Riga, Warschau, Minsk deportiert. Hier wurden sie entweder direkt erschossen oder in die in Polen gelegenen Vernichtungslager verschleppt. Dorthin wurden auch alle Juden aus den besetzten Gebieten deportiert. Aus der Pfalz wurden am 22. Oktober 1940 mehr als 800 Juden in das südfranzösische Lager Gurs transportiert. Die als "Umsiedlungs-" und "Sonderbehandlungsmaßnahmen" getarnten Aktionen blieben der Bevölkerung nicht verborgen. Die Mehrheit kümmerte sich jedoch nicht mehr um das Schicksal der Juden, nachdem diese aus dem unmittelbaren Gesichtsfeld ihrer ehemaligen Nachbarn verschwunden waren. Die Tendenz zum Nicht-Wissen-Wollen und zum Verdrängen wurde noch verstärkt durch die zunehmenden Kriegszerstörungen und Opfer an der "Heimatfront".
Das Lager Gurs in den Pyrenäen war zu Beginn des Jahres 1939 für Flüchtlinge des spanischen Bürgerkrieges angelegt worden. Nach dem Einmarsch der deutschen Truppen in Frankreich internierte die französische Vichy-Regierung die seit 1933 in Frankreich lebenden Deutschen, vor allem jüdische Flüchtlinge, überwiegend Frauen und Kinder, als „feindliche Ausländer“ in Gurs. Ein Teil von ihnen durfte das Lager nach dem Waffenstillstand im August 1940 wieder verlassen. Am 2. August 1940 wurden den beiden Gauleitern von Baden und der Saarpfalz, Robert Wagner und Josef Bürckel, zusätzlich zu ihren Gauen, auch die Gebiete Lothringen und das Elsass unterstellt. Sie beschlossen daraufhin, alle Juden aus diesen Gebieten auszuweisen und ins unbesetzte Südfrankreich zu deportieren. Bereits am 20. Oktober 1940 ordnete Josef Bürckel die Ausweisung aller „Volljuden“ aus der Saarpfalz an. Die gegen das deutsche Vorgehen machtlose französische Regierung in Vichy wurde völlig überrascht und traf auch keine Vorkehrungen für die Unterbringung der deutschen Deportierten. Sie verlegte die unerwünschten badischen, pfälzischen und saarländischen Juden daraufhin in das Lager Gurs und protestierte erfolglos bei der Reichsregierung. Die deportierten Menschen verblieben im Lager Gurs, und die beiden Gauleiter meldeten ihre Gaue als „judenrein“. Aus der Pfalz wurden mehr als 800 Juden nach Gurs deportiert, viele verloren dort das Leben oder wurden von dort aus in die Vernichtungslager im Osten deportiert.
Literatur: Institut für pfälzische Geschichte und Volkskunde Kaiserslautern (Hg.): Die nach Gurs deportierten pfälzischen Juden. Eine Dokumentation, bearb. v. Roland Paul, Kaiserslautern, 2010
Die Bergarbeitersiedlung „Tagschacht“ bei Friedrichssegen an der Lahn hatte bereits 1913 ihre ursprüngliche Bestimmung verloren, in den Häusern wurden Familien aus unteren sozialen Schichten untergebracht. Die Zustände waren bald untragbar, Begriffe wie „Tal des Grauens“ machten die Runde. Anderer Wohnraum für die sozial schwachen Familien stand nicht zur Verfügung. Dennoch fand sich eine „Lösung“: Man beschaffte den Wohnraum durch „Umsiedlung“ der in den Kreisen Unterlahn-Limburg, Rheingau-St. Goarshausen und Westerwald verbliebenen Juden. Im Verlauf des Jahres 1941 wurden alle dort lebenden Juden gezwungen, nach „Tagschacht“ zu ziehen. Dort mussten die überwiegend alten Männer und Frauen Zwangsarbeit leisten. Die Unterkünfte der etwa 60 Menschen in „Tagschacht“ waren katastrophal: Es gab keinen Wasseranschluss, nur Brunnen und Toiletten vor der Tür. Die Zwangsarbeit wurde in ortsansässigen Betrieben abgeleistet: Die Männer sortierten Alteisen und Schrott in der Firma „Friedrichssegener Eisenhandel“ - in einem ehemaligen jüdischen, nun „arisierten“ Betrieb. Die Frauen wurden im Ton- und Dachziegelwerk Friedrichssegen eingesetzt. Nach knapp einem Jahr Aufenthalt in Friedrichssegen wurden die Bewohner der Siedlung „Tagschacht“ in zwei Transporten deportiert. Am 10. Juni 1942 fuhren 26 Menschen vom Bahnhof Friedrichssegen in Richtung Osten, 24 weitere am 28. August 1942. Nur eine Bewohnerin überlebte, die anderen starben in den Konzentrationslagern Theresienstadt, Minsk, Majdanek und Auschwitz.
Rummel, Walter: Ein Ghetto für die Juden im Tal der Verbannten. Die Umwandlung der ehemaligen Bergarbeitersiedlung in Friedrichssegen (Lahn) zum Wohnlager für jüdische Zwangsarbeiter- und arbeiterinnen. Jahrbuch für westdeutsche Landesgeschichte - Sonderdruck, 2004
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