Im SS-Sonderlager/KZ Hinzert sind einzelne Gefangene oder Gruppen von Gefangenen gezielt erschossen oder mit tödlichen Injektionen ermordet worden. Viele andere Häftlinge kamen durch brutalste Misshandlungen um. Prozessakten und Anklageschriften gegen Angehörige der SS-Wachmannschaft enthalten zahlreiche Zeugenaussagen über Verbrechen von unvorstellbarer Brutalität und Grausamkeit an den Häftlingen des Lagers. So folterte z.B. die SS-Mannschaft die jüdischen Häftlinge Hanau und Baer und ertränkte sie anschließend in einem Trog, Sieben Flamen, die an Ruhr erkrankt waren, starben im Frühjahr 1943 durch Misshandlung und Entzug der ärztlichen Betreuung.
Die Ermittlung aller Todesopfer des SS-Sonderlagers/KZ Hinzert war bislang nicht möglich. Gesichert sind auf Grund der Forschungen des Luxemburger Conseil National de la Résistance 321 Todesfälle. Es ist davon auszugehen, dass nach Kriegsende nicht alle Opfer gefunden werden konnten.
Die Ermordung von 70 sowjetischen Kriegsgefangenen 1941
Wenige Wochen nach dem Einmarsch der Wehrmacht in die Sowjetunion bekam der von Hitler am 6. Juni 1941 erlassene „Kommissarbefehl“, der besagte, dass „politische Kommissare“ der Roten Armee nicht wie Kriegsgefangene gemäß der Haager Konvention behandelt, sondern direkt nach der Gefangennahme liquidiert werden sollten auch Bedeutung für das SS-Sonderlager. Aufgrund der Richtlinien zur Behandlung von sowjetischen Kriegsgefangenen vom 17. Juli des Einsatzbefehls Nr. 8 sowie des Einsatzbefehls Nr. 9, der zwei Tage später erging, wurden Mitte Oktober 1941 im Arbeitskommando des Truppenübungsplatzes Baumholder (bei Birkenfeld) 70 sowjetische Soldaten ausgesucht, förmlich aus der Kriegsgefangenschaft „entlassen“ und zum SS-Sonderlager Hinzert gebracht. Die sowjetischen Häftlinge wurden von Lagerarzt Dr. Waldemar Wolter und weiteren SS-Führern erwartet. In der Quarantäne-Baracke war zuvor ein Teil abgetrennt und wie ein Sanitätsraum hergerichtet worden. Eine inszenierte medizinische Untersuchung täuschte den eingelieferten Sowjets vor, sie würden vor ihrem Arbeitseinsatz auf ihren Gesundheitszustand überprüft und geimpft. Im zeitweisen Beisein von Lagerkommandant Hermann Pister und mit Unterstützung der „Sanitäter“ Josef Brendel und Werner Fenchel verabreichte der Lagerarzt den sowjetischen Gefangenen jeweils eine Zyankali-Spritze. Anschließend wurden die Ermordeten im umliegenden Wald verscharrt.
Die Ermordung von Luxemburger Streikteilnehmern 1942
Am 30. August 1942 erfolgte die Verkündung der allgemeinen Wehrpflicht durch den Gauleiter des Gaus „Moselland“ (Koblenz-Trier-Luxemburg) Gustav Simon. Eine Streikbewegung gegen die zwangsweise Eindeutschung und die völkerrechtswidrige Einberufung zum Kriegsdienst in der deutschen Wehrmacht erfasste das ganze besetzte Großherzogtum. Arbeiter verließen ihre Fabriken, Bauern kippten die Milch auf der Straße aus, Lehrer und Schüler boykottierten den Unterricht. Fritz Hartmann, der Leiter des Einsatzkommandos der Sicherheitspolizei und des SD in Luxemburg, erwirkte in Berlin die Erklärung des Ausnahmezustandes und des Standrechtes. Am 31. August verhängte Gauleiter Simon als „Chef der Zivilverwaltung in Luxemburg" daraufhin den zivilen Ausnahmezustand. 20 Luxemburger wurden als Hauptbeschuldigte von dem daraufhin eingesetzten Standgericht zum Tode verurteilt. Sie wurden in mehreren Gruppen nach Hinzert gebracht und zwischen dem 2. und 9. September 1942 in einem Steinbruch in unmittelbarer Nähe des SS-Sonderlagers standrechtlich erschossen und anschließend in einem Sammelgrab im Wald verscharrt.
Die Ermordung von Luxembuger Widerstandskämpfer 1944
Durch die verfügte Zwangsrekrutierung junger Luxemburger nahm der Widerstand verschiedener Résistancegruppen im besetzten Großherzogtum in den darauf folgenden Jahren zu. Zumeist wurde Widerstand in Form von Fluchthilfe, Beschaffung von Verstecken und nachrichtendienstlichen Tätigkeiten geleistet. Anfang 1944 sollte mit einer Abschreckungsaktion versucht werden, die Luxemburger Résistance einzuschüchtern. 350 luxemburgische Widerstandskämpfer waren Ende Januar 1944 nach Hinzert gebracht worden. Ursprünglich sollten 50 dieser Widerstandskämpfer von einem Sondergericht zum Tode verurteilt werden. Gauleiter Simon und der Inspekteur der Sipo und des SD Wiesbaden, SS-Standartenführer Otto Somann, einigten sich jedoch, statt eines Prozesses mit 50 Todesurteilen die Angelegenheit auf „sicherheitspolizeilichem Wege“ zu erledigen und die Zahl der zu Erschießenden auf 25 Deportierte zu reduzieren, da man mit einer ungünstigen politischen Wirkung im Hinblick auf die vorgesehene weitere Eindeutschung der Luxemburger rechnete. Am 25. Februar 1944 war es dann soweit: 25 sollten ohne Verfahren in Hinzert erschossen werden. Zwei der 25 bestimmten Häftlinge entgingen der Erschießung, weil sie zuvor in andere Lager verlegt worden waren und nicht mehr rechtzeitig zum Exekutionstermin nach Hinzert gebracht werden konnten. Zwei andere Häftlinge, die wegen Diphtherie und einem Magenleiden im Krankenhaus Hermeskeil behandelt wurden, wurden dagegen wie vorgesehen zur Erschießung abgeholt. So wurden schließlich 23 Luxemburger im Wald bei Hinzert erschossen und in einem Massengrab verscharrt.
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