Der christlich oder auch humanitär orientierte Widerstand wurde nicht nur von Institutionen oder Kreisen, sondern immer wieder auch von Einzelnen getragen. Die Verletzung der Menschenwürde und die Verfolgung des Andersdenkenden, vor allem aber auch die Bedrohung des Mitmenschen aus rassischen Gründen aktivierten vielfach solidarisches Verhalten und christliche Nächstenliebe. Immer wieder fanden sich Menschen, die bedrohten Juden beistanden, Verfolgten Unterschlupf gewährten oder ihnen bei der Flucht halfen. Manche dieser Helfer waren in Gruppen eingebunden, andere halfen als Einzelgänger. Sie gehören bis heute zu den bekanntesten Regimegegnern. In München gelang dem Einzelgänger Georg Elser, einem Schreiner, am 9. November 1939 fast ein Bombenanschlag auf Hitler. Er wurde am 9. April 1945 in Dachau, nach jahrelanger Einzelhaft, ermordet.
Autor: Peter Steinbach
Der Kunsthändler Josef Heinen wurde am 19. November 1898 in Ahrweiler geboren. Dort wuchs er in einem christlichen Elternhaus auf. Beruflich führte ihn sein Weg nach Adenau, wo er von 1928 bis 1944 ein Antiquitäten- und Möbelgeschäft besaß. Eine seiner Lieferfirmen war die Lampenschirmfabrik Sonnenfeld in Köln-Lindenthal. Ihr Inhaber, Gerd Sonnenfeld, war Jude. Aus der Geschäftsbeziehung entwickelte sich eine Freundschaft. Als Sonnenfeld ihn 1941 darum bat, ihn und seine Eltern zu verstecken, da sie in Köln in Lebensgefahr waren, willigte Heinen sofort ein. Die Eltern, die Eheleute Theodor Sonnenfeld waren zu diesem Zeitpunkt bereits in ein Kölner „Judenhaus" zwangseingewiesen worden und die Deportation stand unmittelbar bevor. Während eines Bombenangriffes auf Köln holte Gerd Sonnenfeld seine Eltern aus dieser Sammelstelle und brachte sie nach Liers. Fast vier Jahre lang, bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges, versteckte Heinen die Familie dort in seinem Wochenendhaus. Er besuchte sie regelmäßig an den Wochenenden, nicht zuletzt, um ihnen den benötigten Proviant zu überbringen. Für diese Tat wurde ihm 1969 durch die Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem 1969 der Ehrentitel „Gerechter unter den Völkern“ verliehen. Am 24. November 1970 wurde er auch hierzulande durch die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes am Bande durch den damaligen Bundespräsidenten Gustav Heinemann ausgezeichnet. Heinen verstarb am 23. Dezember 1989 im Alter von 91 Jahren in Bad Neuenahr-Ahrweiler.
Elisabeth Groß hatte sich bereits während der Zeit der Weimarer Republik als Leiterin der kommunistisch ausgerichteten Internationalen Arbeiterhilfe (IAH) in Worms karitativ-politisch enagagiert. Von ihrem Ehemann Heinrich, Mitglied der KPD, war sie seinerzeit nachhaltig unterstützt worden. 1932 hatte sie als Delegierte an einem IAH-Kongress in der Sowjetunion teilgenommen, wo sie für ihren uneigennützigen Einsatz für die Not leidende Bevölkerung in ihrer Heimat ausgezeichnet worden war. Wegen politischer Differenzen waren Elisabeth und Heinrich Groß allerdings noch vor der Machtübertragung an die Nationalsozialisten aus ihren Organisationen in der festen Absicht ausgetreten, sich nie wieder parteipolitisch zu betätigen. Im Sommer 1943 erhielt sie Besuch von einem Unteroffizier, der mit ihrem jüngsten, an der Ostfront eingesetzten Sohn Erwin befreundet war. In der Annahme, der Soldat auf Heimaturlaub habe sich vom Nationalsozialismus abgewandt, forderte Elisabeth Groß ihn nachhaltig zur Desertion auf. Außerdem soll sie geäußert haben: „Der Hitler, der Hund, der Lump, der Stromer. Es muss doch eine Möglichkeit geben, ihn umzubringen. Ist denn keiner da, der an ihn herankommt.“ Daraufhin wurde sie bei der NSDAP-Kreisleitung Worms denunziert, die ihre Festnahme am 8. August 1943 veranlasste. Nachdem sie während ihrer Inhaftierung in Darmstadt und in Mainz bereits von Misshandlungen begleitete Verhöre über sich hatte ergehen lassen müssen, wurde sie am 6. November in Fesseln nach Berlin-Moabit überführt. Knapp einen Monat später wurde vom Oberreichsanwalt beim „Volksgerichtshof“ Anklage gegen sie erhoben. Der Prozess gegen die infolge der ständigen Drangsalierungen eigentlich längst haftunfähigen Frau fand einen Tag nach dem gescheiterten Aufstandsversuch vom 20. Juli 1944 statt. Wegen „Wehrkraft zersetzenden Äußerungen“ sowie wegen „Hochverrats“ verhängte der „Volksgerichtshof“ die Todesstrafe, die am 25. August desselben Jahres vollstreckt wurde.
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