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Strafsystem

Im September 1941 hatte die Wehrmacht „rücksichtsloses und energisches Durchgreifen bei den geringsten Anzeichen von Widersetzlichkeit“ gegenüber sowjetischen Kriegsge­fangenen angeordnet. Es sei „schon aus disziplinaren Gründen nötig, den Waffengebrauch sehr scharf zu handhaben. ... Auf flüchtige Kriegsgefangene ist sofort ohne vorherigen Haltruf zu schießen.“ In Alflen (Kreis Cochem-Zell), Bruttig-Treis, Börrstadt (Kreis Donnersberg) und Odernheim am Glan kam es zu solchen Erschießungen. Das Deutsche Reich hatte bereits im Frühjahr 1940 Sondervorschriften für polnische Staatsangehörige eingeführt, deren Geltung bald auf polnische Kriegsgefangene und später auf sowjetische ausgeweitet wurde. Jeder Verstoß gegen die Vorschriften wurde geahndet, als härteste Strafe drohte „Sonderbehandlung“: die Hinrichtung oder Einweisung in ein Konzentrationslager. Allen Kriegsgefangenen war der „Umgang“ mit Deutschen verboten. Doch während für einen westeuropäischen Gefangenen bei Zuwiderhandeln empfindliche Freiheitsstrafen drohten, konnten polnische und sowjetische Kriegsgefangene hingerichtet werden, dies geschah z. B. in Waldbreitbach, Kerzenheim, Ungstein und Bad Dürkheim geschehen. „Sonderbehandlung“ drohte auch bei Arbeits­verweigerung und Sabotage. Trotz Strafdrohung versuchten zahllose Kriegsgefangene aus den Lagern zu fliehen. Dem französischen Philosophen Jean-Paul Sartre gelang die Flucht aus dem Stalag in Trier. Im September 1943 befanden sich aus diesem Stalag-Bereich über 324 Gefangene auf der Flucht, von denen aber 243 wieder aufgegriffen wurden. Gegen Kriegsende wurden die Strafmaßnahmen verschärft. Seit März 1944 drohte Offizieren bei einem misslungenen Fluchtversuch die Exekution. Dieses „Aktion Kugel“ genannte Vorgehen traf vor allem sowjetische Soldaten. Sie wurden im KZ Mauthausen hingerichtet. Im letzten Kriegsjahr wurden über dem Wehrkreis XII zahlreiche alliierte Flugzeuge abge­schossen und mehrere tausend meist britische oder US-amerikanische Flieger gefangen genommen. Seit Sommer 1944 brachte man sie nicht mehr direkt in Lager der Luftwaffe, sondern übergab sie der Sicherheitspolizei. Annähernd 400 dieser Flieger wurden exeku­tiert. Jürgen Stroop, der Höhere SS- und Polizeiführer, seit dem Sommer 1944 auch für die Kriegsgefangenen im Wehrkreis XII zuständig, gab an, man habe Spione, Saboteure und feindliche Agenten mit Spezialaufträgen unter ihnen vermutet. Dazu kamen immer wieder Lynch-Morde an abgesprungenen Fliegern durch die Bevölke­rung: in der Eifelgemeinde Preist bei Trier, in Nenterhausen/Röhn, Bingen oder Lauben­heim bei Mainz.

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