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Konzentrationslager Osthofen

Auf der Grundlage der am 28. Februar 1933 erlassenen "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat", die der Abwehr kommunistischer staatsgefährdender Gewaltakte dienen sollte, hatte der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, der Nationalsozialist Dr. Werner Best, zum 1. Mai 1933 die Schaffung eines Konzentrationslagers für den damaligen Volksstaat Hessen in Osthofen bei Worms angeordnet. Dort hatten aber bereits Anfang März örtliche Nationalsozialisten eine leerstehende Papierfabrik beschlagnahmt und als Konzentrationslager genutzt.

Mit Errichtung des frühen Konzentrationslagers des Volksstaates Hessen hatte Best eines der ersten staatlichen KZs im Reich geschaffen. Gleichzeitig hatte er die Bekämpfung der Gegner des NS-Regimes seiner neu geschaffenen politischen Landespolizei unterstellt. Im Unterschied zu anderen Konzentrationslagern, wie z.B. in Dachau/Bayern, kam es im KZ Osthofen zu keinen Todesfällen. Zudem war die Anzahl der Schutzhäftlinge im Volksstaat Hessen im Vergleich zu anderen Ländern relativ gering. Im Herbst 1933 wurde Best als Landespolizeipräsident abgesetzt, im Mai 1934 beauftragte Heinrich Himmler als formaler Leiter des hessischen Staatspolizeiamtes den Dachauer KZ-Kommandanten Theodor Eicke, die bestehenden Konzentrationslager zu übernehmen, umzuorganisieren und zu vereinheitlichen. Im Juli 1934 wurde das KZ Osthofen als eines der letzten frühen KZs aufgelöst.

Viele ehemalige Häftlinge hielten sich in der Hoffnung, dass die NS-Diktatur nur kurze Zeit andauern würde, nach ihrer Entlassung mit politischen Aktivitäten zurück. Andere flohen ins Exil oder kämpften in Spanien gegen das faschistische Franco-Regime. Für die meisten jedoch war der Terror nicht zu Ende. Sie wurden von der Gestapo beobachtet, wiederholt verhaftet und verhört. Einige kamen später in die Konzentrationslager Dachau, Buchenwald, Mauthausen, in die Emslandlager oder in die Strafkompanie 999.

Herkunftorte der Häftlinge

Die Schutzhaft sowie die Einweisung in das KZ Osthofen wurden in der Regel von den zuständigen Kreisämtern der damaligen drei Provinzen Rheinhessen (heute in Rheinland-Pfalz), Oberhessen und Starkenburg angeordnet bzw. verfügt. Verantwortlich war bis zu dessen Amtsenthebung im Herbst 1933 der Staatskommissar für das Polizeiwesen in Hessen, Dr. Werner Best, seit Juni 1933 im Amt des Landespolizeipräsidenten. Ab Oktober 1933 lag die Zuständigkeit beim hessischen Staatsminister Philipp Wilhem Jung. Aus nahezu allen Städten und Gemeinden des Volksstaates sind Häftlinge nachgewiesen. 

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Blätter zum Land Extra/2010
Die Gedenkstätte KZ Osthofen
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